Gültige Gebührenmarke
Rest- und Bioabfallbehälter werden ab dem 16. März nur noch dann geleert, wenn auf ihnen die aktuellen Gebührenmarken für das Jahr 2015 aufgeklebt sind. Die gültigen Abfallgebührenmarken wurden im Januar zusammen mit den Abgabenbescheiden verschickt. Sie müssen jetzt umgehend auf die entsprechenden Abfallbehälter aufgeklebt werden.